Uttigen 2
Seyd gegrüsset, Wanderer im sphärischen Netz!
Heinrich von Fahrnstein heisst euch auf seiner GROMI
Seite willkommen!
Als älteste nachweisbare Besitzer der Burg und Herrschaft Uttigen erscheinen die Freiherren von
Wädenswil. Im Jahre 1271 ertauschen die Söhne Heinrichs von Wädenswil, des Propstes von
Amsoldingen und der Lucardis von Uebeschi - also eine illegitime Sippschaft - von Walter II. von
Wädenswil, ihrem Grossvater, und dessen Söhnen, ihren Oheimen, deren Rechte und Güter zu
Uebeschi gegen 1/4 Anteil an der Feste Uttigen. In wessen Händen die übrigen 3/4 der Burg damals
waren, wissen wir nicht. Wahrscheinlich hatten die Wädenswil noch weitere Besitzrechte an ihr; in einer
Urkunde vom Jahre 1301 nennt sich Markwart von Wädenswil, ein Bruder des Propstes Heinrich, Herr
der Burg zu Uttigen.
Vielleicht hatten aber bereits auch die Herren von Kramburg wesentliche Anteile an der Burg. Von
ihnen wissen wir, dass sie zu Beginn des 14. Jahrhunderts ihre alte, kleine Stammburg am Belpberg
verlassen und ihren bevorzugten Wohnsitz zu Uttigen aufgeschlagen haben. Der Berner Schultheiss
Ritter Johann von Kramburg (Schultheiss von 1328 - 1333) nennt sich auch Herr zu Uttigen. Sein
Bruder Heinrich von Kramburg, Chorherr zu Amsoldingen und Solothurn und Domherr zu Strassburg,
vermachte 1342 seinen Anteil an dem Twing zu Uttigen seinem Schwager Ritter Werner von Resti aus
dem Oberhasli, dem durch seine Gemahlin nach dem kinderlosen Tode des Schultheissen Johann
auch dessen Anteile an Burg und Herrschaft Uttigen zufielen. Werners Sohn, Heinrich von Resti,
empfing 1360 Burgistein und Johann von Amsoldingen vom Freiherrn von Signau dessen sämtliche
Güter und Rechte zu Uttigen, wie dieser sie von den Grafen von Tierstein verliehen erhalten hatte, zu
Lehen.